Klagen der Umwelthilfe kein Rechtsmissbrauch
Die Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) sind kein Rechtsmissbrauch. Das hat der Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag in letzter Instanz entschieden. In dem Verfahren ging es nicht um Klagen der DUH auf Fahrverbote im Zusammenhang mit dem Dieselskandal, sondern grundsätzlich um das Klagerecht der Organisation im Verbraucherrecht. (AZ: I ZR 149/18)
Mit der Entscheidung des BGH, der dem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart folgte, ist die Klage eines Autohändlers endgültig erfolglos. Geklagt hatte ein schwäbischer Autohändler. Er hatte von der DUH eine Abmahnung erhalten, weil er Kunden nicht ordnungsgemäß über den Spritverbrauch und die CO2-Werte seiner Neuwagen informiert habe. Der Händler hatte die Werte im Internet nicht direkt angegeben, sondern auf den Aushang in seinem Autohaus verwiesen.
Der Autohändler hielt die Abmahnung und die damit verbundene Zahlungspflicht für rechtsmissbräuchlich. Er argumentierte, der DUH gehe es nicht um die Einhaltung der Verbraucherinformationen. Die Abmahnungen seien wegen fehlerhafter Verbraucherinformationen eine Einnahmequelle für die Organisation. Das sei Rechtsmissbrauch.
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Die DUH ist eine Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation. Sie ist ein als gemeinnützig anerkannter Verein, politisch unabhängig und klageberechtigt. Die 1975 gegründete Organisation mit Sitz in Hannover setzt sich nach eigenem Bekunden für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen ein und verbindet den Schutz von Umwelt und Verbrauchern.
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