Monday, 13th May 2024
13 Mai 2024

Diskussion über Altersbegrenzung bei Schöffen

Die Freien Wähler Rheinland-Pfalz fordern eine Abschaffung der Altersbeschränkung. Die Entscheidung selbst wird in Berlin fallen – wann ist allerdings noch offen.

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MAINZ – Ehrenamtliche Richter, sogenannte Schöffen, unterstützen die Richter in Deutschland dabei, die Straftat eines Angeklagten zu beurteilen und eine gerechte Strafe festzulegen. Doch kann man für ein Amt mit so viel Verantwortung irgendwann zu alt sein? Oder ist die damit verbundene Lebenserfahrung sogar von Vorteil?

Die Freien Wähler Rheinland-Pfalz gehen bei dieser Fragestellung sogar einen Schritt weiter: Sie fordern, dass die in ihren Augen „Diskriminierung“ bei Schöffen beendet werden soll. Denn aktuell sieht die Rechtssprechung vor, dass jemand, der zum Schöffen ernannt wird, nicht älter als 69 sein darf. „Die Amtszeit geht dann fünf Jahre“, sagt Detlef Müller-Greis, Landesgeschäftsführer der Freien Wähler Rheinland-Pfalz. „Durch die Altersbegrenzung verzichten wir auf sehr lebenserfahrene Menschen.“

Zurechnungsfähigkeit im Alter ist ein Streitpunkt

Anfang Mai hatte die Partei die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) gebeten, eine Bundesinitiative zu diesem Thema in Gang zu setzen – das Justizministerium in Rheinland-Pfalz lehnte mit der Begründung ab, dass das Bundesjustizministerium diese Thematik zur Zeit prüfe. Eine Antwort, die Müller-Greis nicht gelten lässt: „Wir wollen nicht warten, sondern eine Lösung.“ Es solle jetzt schon darüber im Bundesrat diskutiert werden, die Ergebnisse der Prüfung könnten dann mit einbezogen werden, fordert er. „Ein Argument für die Altersbeschränkung ist ja, dass immer wieder gesagt wird, dass Strafverfahren jahrelang gehen können und man dann nicht weiß, ob die Schöffen dann noch zur Verfügung stünden. Aber ein 30-Jähriger kann ja auch bei einem Verkehrsunfall ums Leben kommen. Das ist also kein Argument.“ Und aktuell sei es so, dass die Schöffen bis spätestens 74 Jahren ausgewechselt werden müssten – das könne dann auch mal mitten im Verfahren sein. Ein weiteres Argument der Verfechter der Altersbeschränkung sei die Zurechnungsfähigkeit der Schöffen. „So ein Schöffe muss vorgeschlagen werden. Also wird jeder, der einen Schöffen vorschlägt, aus eigenem Interesse auf die Zurechnungsfähigkeit achten.“

Fotos

Mit 74 ist spätestens Schluss für die ehrenamtlichen Schöffen. Archivfoto: dpa

Aktuell müssen Schöffen ihre Roben im Alter von 74 Jahren an den Nagel hängen. Foto: dpa

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Das Thema Zurechnungsfähigkeit sieht Thomas Albrecht, Oberstaatsanwalt in Trier und Landesvorsitzender des Richterbunds, da kritischer: „Ich bin für den Erhalt der Altersbeschränkung“,sagt er. „Denn irgendwann lässt die Aufmerksamkeit nach.“ So ein Schöffe sei von den Aufgaben her einem Richter gleichgestellt und es werde abgestimmt. In der Regel seien bei einer großen Besetzung beim Strafprozess drei Richter und zwei Schöffen anwesend. „Das ist oft sehr anstrengend und dauert lange.“

Die Entscheidung liegt beim Bund

Wie auch immer die Entscheidung ausfallen wird, ob Schöffen länger in ihrem Amt verweilen dürfen oder wie gehabt mit Mitte 70 das Gericht verlassen müssen – das Ergebnis wird aus Berlin kommen. Das teilt ein Sprecher des rheinland-pfälzischen Justizministeriums in Mainz mit: „Die Gesetzgebungszuständigkeit für die Problematik liegt allein beim Bund, da das Gerichtsverfassungsgesetz, ein Bundesgesetz, geändert werden müsste.“

Solange das Bundesjustizministerium eine entsprechende Gesetzesänderung noch prüfe, würde die von den Freien Wählern geforderte Bundesratsinitiative „keinerlei erkennbaren zusätzlichen Nutzen bringen, da am Ende so oder so der Deutsche Bundestag über ein entsprechendes Gesetz befinden müsste“, so der Sprecher.

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