Thursday, 25th April 2024
25 April 2024

Ex-Partner muss Geld nur ausnahmsweise zurückgeben

Als die Tochter mit dem Freund ein Haus kauft, schießen die Eltern viel Geld dazu. Nicht einmal zwei Jahre später liegt die Beziehung in Trümmern. Was passiert mit dem Geld?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt geklärt, was beim Umgang mit großen Geldgeschenken der Schwiegereltern nach einer Trennung oder Scheidung geschieht: Im Normalfall dürfen sie behalten werden.

Es gilt: „Geschenkt ist geschenkt“

▶︎ In Zukunft muss der Ex-Partner seinen Anteil am Geschenk nur dann zurückgeben, wenn die Beziehung ungewöhnlich schnell in die Brüche gegangen ist.

In allen anderen Fällen treffe die Redensart „Geschenkt ist geschenkt“ die Rechtslage recht gut, sagte der Vorsitzende BGH-Richter Peter Meier-Beck in Karlsruhe. Das Risiko, dass die Beziehung nicht ewig halte, gehe der Schenker ein.

Außerdem ist das geschenkte Geld in Zukunft entweder ganz oder gar nicht zurückzuzahlen – bisher hatten die Gerichte die Ansprüche oft nach der Beziehungsdauer berechnet.

Verheiratet oder nicht: völlig egal

▶︎ Ein anderer Punkt ist ebenfalls richtungsweisend: Ob das Paar verheiratet war oder unverheiratet zusammenlebte, spielt für die Richter keine Rolle.

Begründung: Wer ein Grundstück verschenke oder Geld dafür, hege typischerweise die Erwartung, dass die Immobilie „zumindest für einige Dauer“ gemeinsam genutzt werde.

Damit wurde ein Stück weit die Frage beantwortet, ob Partnerschaften mit und ohne Trauschein unterschiedlich zu behandeln sind oder gleich viel Vertrauen verdienen.

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Bisher war die Rechtslage unklar

Grundlage für die Entscheidung des BGH ist ein Fall aus Brandenburg. Ein Elternpaar hatte ihrer Tochter und deren langjährigem Partner beim Hauskauf mit mehr als 100 000 Euro unterstützt. Wenig später zerbrach die Beziehung. Die Eltern wollten erreichen, dass ihnen der Mann seinen Anteil zurückzahlen muss.

Zuletzt hatte das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) im Jahr 2016 entschieden, dass der Ex-Freund mehr als 90 Prozent des Geldes wieder hergeben muss. Die Richterin sagte, die Eltern seien davon ausgegangen, dass die Beziehung lebenslang halten werde. Der BGH hatte in mehreren Urteilen zu verheirateten Paaren ähnlich gehandelt.

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Für die Berechnung der Ansprüche wurde die durchschnittliche Lebenserwartung des Ex-Freunds herangezogen. Die Abzüge ergeben sich daraus, dass die Tochter einige Jahre mit im Haus gewohnt hat, von der Schenkung ihrer Eltern also immerhin eine Zeitlang profitiert hat.

Ex-Partner muss blechen

Nach dem Urteil des BGH muss der Brandenburger Ex-Partner den Eltern seiner langjährigen Partnerin einen Großteil des erhaltenen Geldes zurückgeben.

Die Beziehung war wohl schneller in die Brüche gegangen, als von den Eltern erwartet.

Eine kleine Summe darf der Mann trotz des BGH-Urteils nur deshalb behalten, weil das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) das bereits so entschieden hatte. Dieses Urteil selbst hatten die Schwiegereltern nicht angefochten.

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