Wednesday, 20th March 2024
20 März 2024

Kann ich mein Huawei-Handy zurückgeben?

Ein Verbraucher-Anwalt analysiert die Situation

Das Drama um die China-Handys von Huawei: Noch rund zwei Monate bis 19. August ist die volle Update-Belieferung durch Google garantiert. Aber was passiert dann? Es droht Zoff, denn Huawei sieht keinen Grund, Käufer und Nutzer zu entschädigen. Verbraucherschützer kommen zu einer anderen Einschätzung. Viele Leser haben mich, den BILD-Sparfochs, gefragt, wie es weiter geht. Ich kläre heute über die rechtliche Lage auf.

Zur Erinnerung: Per Dekret hat die Trump-Regierung am 15. Mai Geschäfte zwischen US-Firmen und Huawei für verboten erklärt. Kurz darauf wurde eine Übergangsfrist von 90 Tagen eingeräumt. Die endet am 19. August – also in etwa in zwei Monaten.

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Sicher ist: Monatliche Sicherheits-Updates wird es weiter für Huawei-Handys geben – nicht aber das große Update Android 10 mit dem Codenamen Android Q. Die Chance für Huawei: Das Kernsystem von Android steht jedem Entwickler kostenfrei zur Verfügung. Da darf sich auch Huawei bedienen – ist also kein verbotenes Geschäft.

Huawei könnte sich ein eigenes Groß-Update stricken. Das ist angesichts des Zeitdrucks schwierig, aber nicht unmöglich. Dem Vernehmen nach könnte ein eigenes Betriebsystem (Ark OS) erst Anfang 2020 in Deutschland ausgerollt werden.

Und jetzt wird es haarig. Die Kernfrage: Fehlt Huawei-Smartphone nach der Google-Einschränkung eine beim Kauf zugesicherte Eigenschaft? Wenn ja, dürften Käufer eine Nachbesserung vom Hersteller und – wenn das nicht möglich ist – sogar die Rücknahme der Geräte verlangen.

Jurist Dr. Boris Wita von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein sagte: „Sollten Verbraucher Ihre Kaufentscheidung aufgrund einer Werbung von Huawei getroffen haben, dass stets das zugesicherte Betriebssystem in der aktuellen Version läuft und dies dann nicht mehr der Fall ist, liegt ein Mangel vor. Das bedeutet, dass Huawei bzw. der Verkäufer nacherfüllen muss, um den Mangel zu beheben. Kann Huawei bzw. der Verkäufer dies nicht, hat der Verbraucher das Recht auf Minderung oder Rücktritt.“

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Und wenn das Android-Betriebssystem kein Kaufgrund war?

Wita: „Sollte der Verbraucher unabhängig von der Frage des Betriebssystems seine Kaufentscheidung getroffen haben, müsste das Betriebssystem schon eine wesentliche Eigenschaft sein, um zu den genannten Rechten zu kommen. Meines Erachtens ist dies der Fall, wird aber letztendlich von der Rechtsprechung entschieden werden.“

Heißt: Im Zweifel müssen Gerichte entscheiden.

Ohne Google müssten sich Nutzer z.B. des Top-Modells P30 auf Einschränkungen einstellen:
▶︎ Die Youtube-App von Google würde verschwinden. Alternative: Abruf der Videos über den Browser oder eine eigene Huawei-App.
▶︎ Auch den Play Store gäbe es nicht mehr. Huawei müsste selbst eine Alternative schaffen.
▶︎ Auch die Sprachsteuerung Google Assistant würde wegfallen.
▶︎ Für Google Drive müsste Huawei auch Ersatz schaffen.
▶︎ Die beliebtesten Messenger (WhatsApp, Facebook Messenger) und die am meisten genutzten sozialen Netzwerke (Facebook, Instagram, Snapchat) auf Android sind amerikanische Programme.

Ich fragte bei Huawei Deutschland nach. Gibt es schon Entscheidungen, wie Huawei in Zukunft mit Rückgaben oder Reklamationen durch Wegfall von Google umgeht?

Die schriftliche Antwort: „Es gibt keinen Beschluss, dass Geräte, die wir verkauft haben und/oder aktuell verkaufen, das Betriebssystem verlieren. Wie in unserer offiziellen Stellungnahme verkündet, können aktuelle Nutzer, bereits erworbene Geräte sowie Geräte auf Lager weiterhin komplett auf die Google Services zugreifen. Auch bei einem Zurücksetzen des Smartphones oder Tablets auf den Werkszustand verlieren Nutzer nicht den Zugang zu Android Services und Applikationen, die von Google sind.“

Oder müssen erst deutsche Gerichte entscheiden?

Huawei teilt dazu mit: „Wenn berechtigte Ansprüche bestehen, werden diese von uns selbstverständlich ohne Gerichtsverfahren erfüllt. Unsere Auffassung, dass die von uns gelieferten Geräte nicht mangelhaft sind, wird allerdings von den Juristen geteilt, die sich dazu bisher öffentlich zu Wort gemeldet haben.“

Was sind Ihre Erfahrungen? Schreiben Sie mir: sparfochs@bild.de

  

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