Saturday, 18th May 2024
18 Mai 2024

Trotz 5G! Funklöcher wird es erst mal weiter geben

Bonn – Langsam nimmt der 5G-Zug Fahrt auf. Das Highspeed-Internet soll Deutschlands Wirtschaft auf Kurs halten. Jetzt hat die Netzagentur die Versorgungsrichtlinien für die 5G-Frequenzauktion festlegt. Die Auflagen sind strenger als noch vor Monaten geplant.

Das ultraschnelle mobile Internet 5G ist noch Zukunftsmusik, abgesehen von einigen Feldversuchen. Am Montag startete die Bundesnetzagentur das Zulassungsverfahren für die Frequenzauktion für die fünfte Mobilfunkgeneration. Zuvor hatte sich der Beirat der Behörde auf die Versorgungsrichtlinien verständigt.

Die #BNetzA hat eben die endgültigen Vergabebedingungen und Auktionsregeln für die #5G-Frequenzauktion bekanntgegeben. Vorher hat der #Beirat grünes Licht gegeben. Mehr dazu https://t.co/6Dajqy50XH pic.twitter.com/3GPObwCT3m

— Bundesnetzagentur (@bnetza) November 26, 2018

Was genau ist 5G?

Das Kürzel steht für 5. Mobilfunkgeneration. Die zweite Generation (GPRS bzw. EDGE) startete 1992, 3G (UMTS) 2004, 4G (LTE) 2010. Nun also der nächste Sprung. Ein Downloadtempo von 10 Gigabit pro Sekunde könnte erreicht werden (etwa 100 Mal schneller als bei gutem LTE-Download). Wichtig ist auch die sogenannte Latenzzeit, also die Verzögerung bei der Übertragung – die könnte nur bei einer Millisekunde liegen und damit fast in Echtzeit.

Warum ist die Technologie so wichtig?

Sie soll die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland sichern. Bisher ist Deutschland in Sachen schnelles Internet hinten dran, mit dem neuen Standard könnte das anders werden – die Bundesrepublik solle zum „Leitmarkt“ für 5G werden, heißt es gar im Koalitionsvertrag der Bundesregierung.

5G betrifft viele Branchen: Autobauer setzen auf autonom fahrende Pkw und Lkw, die auch dank 5G-Datenübertragung genau Bescheid wissen über das Glatteis in der nächsten Kurve – schließlich bekommen sie die Info vom vorausfahrenden Fahrzeug. Die Industrie setzt auf Maschinen, die dank der Datenströme untereinander besser kommunizieren und Arbeitsabläufe verbessern, und Logistiker wissen genau um die Laderaum-Kapazitäten ihrer Lastwagen auf den Straßen.

Durch die Vergabe der Frequenzen schaffen wir Planungs – und Investitionssicherheit und tragen zu einem schnellen und bedarfsgerechten Ausbau der Mobilfunknetze in Deutschland bei.

Was haben die privaten Verbraucher davon?

Zumindest zur Startphase recht wenig. Zum einen gibt es noch keine 5G-fähigen Smartphones. Zum anderen wären die Anforderungen der Verbraucher schon gut bedient, wenn das LTE-Netz (4G) besser ausgebaut wäre und es nicht bei der bestehenden Technologie so viele Funklöcher gäbe.

Was hat die Bundesnetzagentur jetzt entschieden?

Die endgültigen Vergabebedingungen für die 5G-Frequenzauktion. 98 Prozent der Haushalte in Deutschland sollen bis Ende 2022 Zugang zu schnellem mobilen Internet bekommen, auch Autobahnen, Bund- und Landstraßen sowie alle Zugstrecken und wichtige Wasserstraßen sind in der Versorgungsverpflichtung mit drin, teilweise liegt hier die Frist bei Ende 2024. Die Provider (Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica) müssen demnach schärfere Auflagen erfüllen als die Netzagentur noch vor Monaten vorgesehen hatte. Verschärft wurden auch die Verpflichtungen, über ein Roaming zu verhandeln.

Wird 5G in Deutschland flächendeckend eingeführt?

Politiker durch alle Parteien fordern eine 5G-Abdeckung auch auf dem Land, damit sich auch dort Firmen ansiedeln und Jobs entstehen. Die Unternehmen verweisen darauf, dass eine hundertprozentige Flächenabdeckung wahnsinnig teuer ist und technisch oft gar nicht notwendig. Der flächendeckende Ausbau ist nun auch keine Bedingung der Bundesnetzagentur. Allerdings dürfen Firmen, Universitäten und andere Organisationen selbst lokale 5G-Netze errichten, wenn die Provider keines anbieten. Damit komme schnelles 5G-Internet an jede Milchkanne, twitterte der Digitalpolitiker der CDU, Thomas Jarzombek.

Zudem muss nicht jeder Netzbetreiber alle Verkehrsrouten versorgen, sondern nur alle Firmen zusammengenommen. Soll heißen: Fährt man zum Beispiel im Zug, könnte man doch noch in ein Funkloch kommen, weil dort nur Funkmasten eines anderen Netzbetreibers stehen. Die Netzagentur setzt hier auf Wettbewerb. Ihr Kalkül: Der Betreiber mit dem Funkloch im Netz will mit dem Konkurrenten gleichziehen und installiert dort schleunigst eigene Antennen.

  • Handy-Netz-Drama

    Warum können wir Deutschen keinen Mobilfunk?

    Egal ob Funklöcher, hohe Preise oder 5G-Fehlstart – die deutschen Mobilfunker tun sich schwer mit moderner Technik. Ein Erklär-Versuch.

Wird in der Fläche stets 5G angeboten?

Nein, die Vorgaben beziehen sich auf technische Rahmendaten, nicht auf 4G oder 5G: Verlangt wird eine Mindestübertragungsrate von 100 MBit pro Sekunde beziehungsweise 50 MBit pro Sekunde. Das wäre mitunter auch mit LTE-Antennen machbar – also nicht so teuer für die Netzbetreiber wie bei einer reinen 5G-Verpflichtung.

Öffnet die Bundesnetzagentur den Markt für weitere Teilnehmer?

Vermutlich nein, denn es wurde kein „nationales Roaming“ verpflichtend vorgeschrieben. Neueinsteiger wie United Internet (1&1) hatten diese Vorgabe gefordert, denn damit hätten sie mit einem kleinen eigenen 5G-Netzwerk starten – und gleichzeitig auch bundesweit verfügbar sein können. Auch die Politik wertete das „nationale Roaming“ großteils positiv, da durch den Neueinsteiger mehr Wettbewerb entstünde und die Preise für die Verbraucher fielen, so das Kalkül. Die Netzagentur entschied sich aber dagegen – verlangt aber ein „Verhandlungsgebot“. Verhandelt ein alteingesessener Netzbetreiber also nicht mit dem Neueinsteiger, könnte die Regulierungsbehörde intervenieren und Bußgelder verhängen.

Wie geht es weiter?

Im kommenden Frühjahr soll die Auktion der Frequenzen über die Bühne gehen, danach würde der 5G-Ausbau starten. Aus der großen Koalition gibt es Forderungen, vorher noch das Telekommunikationsgesetz zu ändern. Unions-Fraktionsvize Ulrich Lange kündigte an, bei der Mobilfunkversorgung für alle Bürger nachzubessern. „Sollten sich die Mobilfunknetzbetreiber nicht auf freiwillige Kooperationen einigen, muss daher die Bundesnetzagentur die Möglichkeit haben, in Ausnahmefällen ein lokales Roaming anzuordnen. Hierfür schaffen wir in den nächsten Wochen die gesetzlichen Grundlagen.“

Bis 5G bei den Verbrauchern ankommt, wird es noch dauern. Zum einen sind noch keine 5G-tauglichen Geräte zu kaufen. Erste Modelle sind zwar bereits angekündigt worden, aber noch nicht im Handel. Und die ersten Verträge für das ultraschnelle Internet dürften auch erst 2020 zu kaufen sein.

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