Saturday, 18th May 2024
18 Mai 2024

Ihr Recht bei Mietwagen-Ärger

Gestern druckte BILD Tipps bei Flug-Ärger, heute der nächste Service: Immer wieder werden Urlauber von Mietwagen-Firmen abgezockt.

VOR DER AUTO-ÜBERNAHME

► Nehmen Sie alle Buchungsunterlagen mit.

► Am besten schon bei Buchung an die Vollkasko denken (inkl. Glas, Reifen). Ein kleiner Kratzer kann sonst schnell 300 Euro oder mehr kosten.

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BEI DER ABHOLUNG

► Man will Sie am Schalter zu Zusatzversichungen drängen.

Das ist Ihr Recht: Machen Sie klar, dass Sie keine weiteren Versicherungen brauchen – z.B. auf Englisch: „An additional insurance is not required.“

► Der Mietwagen-Mitarbeiter will das Auto nicht rausgeben, weil angeblich eine Versicherung fehlt.

Das ist Ihr Recht: Totaler Unsinn! Das Fahrzeug muss Ihnen auch ohne Zusatzversicherung nach Hinterlegung der Kaution ausgehändigt werden.

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► Sie bekommen kein Auto, weil Sie zu spät am Schalter waren.

Das ist Ihr Recht: Wenn Sie bei der Buchung Ihre Flug-Nummer angegeben haben, müssen Sie auch bei Airline-Verspätung einen Wagen bekommen! In anderen Fällen darf der Vermieter das Auto an andere Kunden geben. Sie müssen dann neu buchen. Der Vermieter ist verpflichtet, bereits gezahlte Beträge anzurechnen.

► Sie bekommen kein Auto, weil Ihre gebuchte Kategorie nicht mehr da ist.

Das ist Ihr Recht: Sie haben Anspruch auf einen Wagen – notfalls ein größeres Modell ohne Mehrkosten.

► Sie erhalten ein Auto voller Beulen?

Das sollten Sie tun: Achten Sie darauf, dass jeder Kratzer bei Abholung notiert ist. Gleichen Sie die Schäden auf dem Übernahme-Protokoll ab und ergänzen Sie Beschädigungen.

Bei Rückgabe

► Ein Mitarbeiter sagt Ihnen: „Stellen Sie das Auto einfach auf den Parkplatz.“

Das sollten Sie tun: Bestehen Sie darauf, dass die Abgabe genau protokolliert wird. Sonst könnte man Ihnen später einen Schäden unterjubeln.
Juristische Beratung: Volljuristin Josephine Frindte (Verbraucherzentrale Berlin)

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