Verfahren gestartet: Jemeniten klagen gegen Deutschland
Münster/Ramstein (dpa/lrs) – Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster wird seit Donnerstag die Klage von drei Jemeniten verhandelt, die die Bundesrepublik für US-Drohnenangriffe in ihrer Heimat mitverantwortlich machen. Sie klagen gegen Deutschland, weil der Luftangriff über den US-Militärstandort in Ramstein erfolgt sei. Stellvertretend beklagt ist das Bundesverteidigungsministerium.
Man habe ein Mammutverfahren mit Prüfung von zahlreichen verfassungs- und völkerrechtlichen Fragen vor sich, sagte der Vorsitzende Richter des Oberverwaltungsgerichts, Wolf Sarnighausen. Die Kläger haben nach eigenen Angaben 2012 im Jemen zwei Angehörige durch US-Drohenangriffe verloren.
Die Kläger waren zu Beginn des Berufungsverfahrens nicht gekommen. Ihre Klage war in erster Instanz erfolglos. Die Bundesregierung sei nicht verpflichtet, der USA die Nutzung vom Ramstein für Drohnenangriffe im Jemen zu verbieten, hatte das Verwaltungsgericht Köln 2015 entschieden. Das Verteidigungsministerium hat nach eigenen Angaben keine Erkenntnisse darüber, dass Ramstein für US-Drohnenangriffe genutzt werde.
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