Saturday, 18th May 2024
18 Mai 2024

Kläger aus Jemen ziehen gegen Deutschland vors OVG Münster

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Münster/Ramstein (dpa/lrs) – Das Oberverwaltungsgericht Münster verhandelt heute den Berufungsfall von drei Jemeniten, die die Bundesrepublik nach einem tödlichen US-Drohnenangriff verklagt haben. Der Luftangriff soll über den US-Militärstandort in Ramstein erfolgt sein. Die Kläger selbst werden nicht erwartet. Sie haben nach eigenen Angaben bei einem US-Drohnenangriff 2012 im Jemen zwei Angehörige verloren. Damit stehe Deutschland mit in der Verantwortung.

Die Klage war in erster Instanz 2015 erfolglos. Die Bundesregierung sei nicht verpflichtet, der USA die Nutzung vom Ramstein für Drohnenangriffe im Jemen zu verbieten, hatte das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Am Mittwoch war in Münster eine ähnlich gelagerte Berufung verhandelt worden. Ein Somalier hatte die Bundesrepublik – stellvertretend das Verteidigungsministerium – verklagt. In beiden Fällen wird am Donnerstag laut OVG noch kein Urteil fallen. Im Fall des Somaliers soll eine Entscheidung am nächsten Dienstag verkündet werden.

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