Friday, 19th April 2024
19 April 2024

Streit um Abtreibungsparagrafen: Urteil gegen Ärztin aufgehoben

Zettel mit der Aufschrift „§ 219a nicht zeitgemäß!“: Das wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche gegen die Ärztin verhängte Urteil des Landgerichts Gießen ist aufgehoben worden. (Quelle: Silas Stein/dpa)

Weil sie auf ihrer Internetseite Werbung für Abtreibungen gemacht haben soll, wurde eine Ärztin aus Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt. Dieses Urteil wurde nun aufgehoben und an das Landgericht Gießen zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche aufgehoben. Hintergrund sei die seit Ende März geänderte Rechtslage, teilte das Gericht in Frankfurt mit. Das Landgericht Gießen müsse sich nun erneut mit dem Fall befassen.

Werbung für Abtreibungen: Ärztin wehrt sich gegen Vorwurf

Hänel war im November 2017 vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden. Das Gericht begründete dies damit, dass Hänel auf ihrer Homepage für Schwangerschaftsabbrüche werbe, was gegen den Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch verstoße, der das öffentliche Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen untersagt. Der Fall hatte in Deutschland eine breite Debatte darüber ausgelöst, welche Informationen Ärzte zu Schwangerschaftsabbrüchen straflos geben dürfen.

Hänels Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil wies das Landgericht Gießen im Oktober 2018 ab. Ihr Anwalt hatte damals in seinem Plädoyer den Paragrafen 219a in seiner jetzigen Form als verfassungswidrig bezeichnet, da er die Berufsfreiheit von Ärzten und das Informationsrecht der schwangeren Frauen verletze.

Schließlich wurde Ende März dieses Jahres der umstrittene Paragraf um einen Absatz ergänzt, der Klarheit und Rechtssicherheit für Ärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen schaffen soll, unter welchen Voraussetzungen sie straflos öffentlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren dürfen. Das Oberlandesgericht in Frankfurt wies darauf hin, dass die neue Rechtslage zu einer günstigeren Bewertung für die Angeklagte führen könne.

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