Thursday, 21st March 2024
21 März 2024

Monsanto soll 211 MillionenDollar weniger zahlen

Der Bayer-Konzern kann im ersten US-Prozess um angebliche Krebsrisiken von glyphosathaltigen Unkrautvernichtern der Tochter Monsanto mit einer deutlich geringeren Strafe rechnen.

Die zuständige Richterin Suzanne Ramos Bolanos wies am Montag (Ortszeit) in San Francisco einen Antrag von Monsanto auf einen neuen Prozess ab, will die in einem früheren Urteil verhängten Schadenersatzzahlungen von 289 Millionen Dollar (251 Mio Euro) auf 78 Mio Dollar (68 Mio Euro) senken.

Falls der Kläger sich mit der geringeren Entschädigungssumme begnügt, werde der Fall nicht neu aufgerollt, heißt es in dem entsprechenden Gerichtsdokument.

  • Glyphosat-Konzern verurteilt

    Monsanto muss an Krebskranken 285 Mio. Euro zahlen

    Giftige Produkte? Die Firma Monsanto hätte vor der Krebs-Gefahr durch das enthaltenen Glyphosat warnen müssen, urteilte ein US-Gericht.

Im August hatte die Geschworenenjury des Gerichts in San Francisco den US-Saatguthersteller zu der gewaltigen Schadenersatzzahlung an den an Lymphdrüsenkrebs erkrankten Kläger Dewayne „Lee“ Johnson verurteilt.

Die Laienrichter sahen es als erwiesen an, dass Monsanto-Produkte mit dem Wirkstoff Glyphosat krebserregend sind und der Hersteller davor nicht ausreichend gewarnt und die Risiken verschleiert hat. Bayers Tochter Monsanto legte Berufung ein und forderte, dass der Fall wegen unzureichender Beweise neu verhandelt wird.

Der im August verhängte Schadenersatz von 289 Millionen Dollar setzte sich aus zwei Teilen zusammen: 39 Millionen Dollar für den gesundheitlichen und finanziellen Schaden Johnsons sowie 250 Millionen Dollar als abschreckende Strafmaßnahme.

Diese 250 Millionen Dollar sollen nun auf 39 Millionen Dollar abgesenkt werden, wie Richterin Bolanos erklärte. Johnson kann dies bis zum 7. Dezember akzeptieren. Andernfalls soll der Schadenersatz in einem neuen Prozess festgelegt werden.

Johnsons Anwälte erklärten, das weitere Vorgehen nun zu prüfen. Sie begrüßten aber, dass die Richterin das Urteil als solches aufrecht erhalten habe.

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