Friday, 19th April 2024
19 April 2024

Kunden droht Ärger mit gekauften Flugtickets

Am Ende müssen wohl die Kunden die Germania-Pleite ausbaden!

Denn selbst im Falle einer Zukunft der insolventen Airline könnten sie auf ihren Kosten sitzen bleiben! Das sagte der vorläufige Insolvenzverwalter Rüdiger Wienberg.

Er dämpfte damit die Hoffnungen, dass Kunden bei einem möglichen neuen Investor die Flüge vielleicht komplett ersetzt bekommen könnten. Wienberg: „Dann würde der Investor gleich von Anfang an Verluste machen und wäre damit sicher überfordert.“

▶︎ Was aber denkbar wäre: Ein möglicher Investor könnte gemäß einer Gutschein-Idee den Kunden finanziell etwas entgegenkommen. Allerdings: „Am Ende entscheidet das der Investor“, sagte Wienberg.

Anfang Februar hatte die Berliner Fluggesellschaft mit fast 1700 Mitarbeitern Insolvenz angemeldet. Seitdem bleiben alle Flieger am Boden. Die Airline flog vor allem Reiseziele im Mittelmeerraum an, hatte nach eigenen Angaben mehr als vier Millionen Passagiere jährlich.

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Mehr als eine Viertelmillion Buchungen betroffen

Bitter: Kunden, die direkt bei Germania einen Flug gebucht haben, bekommen ihre Kosten nicht erstattet. Sie sind laut Wienberg Vertragspartner der Airline und die Forderungen fallen damit unter das Insolvenzrecht. Mehr als eine Viertelmillion Flugbuchungen sollen betroffen sein.

▶︎ Anders sieht es aus, wenn Kunden bei einem Reiseveranstalter gebucht haben. „Dann haben die Kunden nach wie vor den Anspruch darauf, dass der Reiseveranstalter ihnen den Urlaubsflug organisiert“, sagte Wienberg. Sobald das eigentliche Insolvenzverfahren begonnen habe, sollen Kunden ihre Forderungen bei ihm anmelden. Derzeit läuft noch die Phase des vorläufigen Insolvenzverfahrens.

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Kaufverhandlungen laufen

Momentan laufen Verhandlungen über den Verkauf von großen Teilen der Airline. Zwei Angebote für einen Großteil des Streckennetzes sowie den Wartungs- und Servicebereich liegen vor. Wienberg: „Jetzt sind wir auf der Ebene, dass wir den Kaufvertrag entwickeln, damit wir darüber diskutieren können.“

Insolvenzrechtlich sei ein Verkauf der Airline erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens möglich. Über den Eröffnungstermin entscheidet ein Gericht auf Grundlage eines Gutachtens des vorläufigen Insolvenzverwalters.

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