Thursday, 21st March 2024
21 März 2024

„Jede Pause müsste aufgezeichnet werden“

Gesamtmetall-Chef warnt vor „Ende der flexiblen Arbeitszeiten“

Hammer-Urteil für Arbeitgeber und Arbeitnehmer!

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Arbeitgeber künftig die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen müssen (Az.: C-55/18). Damit sollen Beschäftigte ihre Rechte besser durchsetzen können. Nur so lässt sich nach Meinung der Richter nämlich überprüfen, ob die zulässige Arbeitszeit überschritten und Ruhezeit nicht eingehalten wurde.

Der Beschluss muss auch in Deutschland durchgesetzt werden. Während Gewerkschaften jubeln, sind Arbeitgeberverbände schockiert. Gesamtmetall-Chef Oliver Zander warnte gegenüber BILD vor einer „totalen Überwachung“ und dem „Ende der flexiblen Arbeitszeiten“. Zander: „Jede Pause, auch der Gang zur Toilette, müsste aufgezeichnet werden. Wir kommen zurück in die Stechuhr-Kultur.“

Die wichtigsten Reaktionen im Überblick:

Gewerkschaften: Besserer Schutz

Bisher arbeiten laut Gewerkschaften rund 20 Prozent der Beschäftigten ganz ohne Zeiterfassung.

▶︎ Die Gewerkschaft Verdi hält das Urteil deshalb für einen wichtigen Schritt zum besseren Schutz von Arbeitnehmern: „Arbeitszeit ist in Europa keine dokumentations- und kontrollfreie Zone mehr.“

▶︎ Ähnlich reagiert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). DGB-Vorstand Annelie Buntenbach: „Das Gericht schiebt der Flatrate-Arbeit einen Riegel vor – richtig so.“ Die Zahl der unbezahlten Überstunden in Deutschland sei inakzeptabel hoch und komme „einem Lohn- und Zeitdiebstahl gleich“. Zu viel Arbeit und ein „permanenter Standby-Modus“ könnten zu gesundheitlichen Problemen führen.

  • Nach Hammer-Urteil

    Bekomme ich jetzt ALLE Überstunden bezahlt?

    Alle EU-Staaten müssen nun durchsetzen, dass Arbeitgeber die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch erfassen.

Auch Heimarbeit oder Außendienst müsste nach dem Urteil künftig registriert werden, etwa über Apps oder am Laptop. Wird abends von zu Hause noch dienstlich telefoniert oder werden E-Mails geschrieben, müssten danach elf Stunden Ruhezeit eingehalten werden.

▶︎ Die IG Metall hält entsprechende Regelungen deswegen „gerade in der digitalen Arbeitswelt“ für nötig, damit „Arbeitszeiten nicht durch die Hintertür“ verlängert werden, sagte Jürgen Urban vom Vorstand der Gewerkschaft.

Arbeitgeber: Beschluss schwer durchsetzbar

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Arbeitgebervertreter wie Gesamtmetall-Chef Zander kritisieren vor allem, dass der Beschluss schwer durchsetzbar sei: Mit dem „Urteil und der daraus folgenden Aufzeichnungspflicht ist beispielsweise die Vertrauensarbeitszeit praktisch tot“.

▶︎ Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hält das Urteil für aus der Zeit gefallen: „Wir Arbeitgeber sind gegen die generelle Wiedereinführung der Stechuhr im 21. Jahrhundert. Auf die Anforderungen der Arbeitswelt 4.0 kann man nicht mit einer Arbeitszeiterfassung 1.0 reagieren.“ Die Entscheidung dürfe keine Nachteile für Arbeitnehmer mit sich bringen, die flexibel arbeiteten.

▶︎ Auch die Start-Up-Szene ist besorgt. Florian Nöll vom Bundesverband Deutsche Start-ups: „Insbesondere Start-ups arbeiten nicht nach der Stechuhr wie vor 100 Jahren.“ Zudem erhöhe die Vorgabe die Bürokratiebelastung für Unternehmen zusätzlich. „Das trägt nicht dazu bei, dass europäische Start-ups erfolgreicher werden.“

  • Feierabend oder Wochenende

    Muss ich rangehen, wenn mein Chef anruft?

    Die Gewerkschaft GDL hat im Tarifvertrag Handy-Ruhezeiten durchgesetzt. Wie regeln das andere Branchen und was sagt das Gesetz?

  • An Eingangstür, in Kaffeeküche

    Wann beginnt die Arbeitszeit?

    Kaum ist man morgens am Arbeitsplatz, geht es oft erst mal zur Kaffeemaschine. Zum Telefon oder Werkzeug greift man erst später.

Politik ist sich uneins

▶︎ So argumentiert auch der FDP-Vorsitzende Christian Lindner (40) und warnt vor einem Bürokratiemonster: „Hier wird ohne Not ein bürokratisches Monstrum geschaffen.“ Man wolle eine Europäische Union, die handlungsfähig in den großen Fragen sei, die aber nicht lästige, ärgerliche Scherereien im Alltag bringe. „Es gibt in unserem Land eine Pflicht zur exakten Erfassung von Überstunden. Das ist ausreichend.“

▶︎ Arbeitsminister Hubertus Heil (46, SPD) kontert: „Die Aufzeichnung von Arbeitszeit ist notwendig, um die Rechte der Beschäftigten zu sichern.“ Es gehe schließlich um Löhne und Rechte, das sei „keine überflüssige Bürokratie.“ Vor einer möglichen Gesetzesänderungen werde er das Gespräch mit Gewerkschaften und Arbeitgebern suchen, „damit wir das Richtige tun und nicht übers Ziel hinausschießen“.

Das sagen Arbeitsmarktforscher

Arbeitsmarktexperten sehen das Urteil des EuGH eher gelassen. An der der bisher schon im deutschen Arbeitszeitgesetz geregelten Praxis werde sich dadurch wenig ändern, sagt Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Schon jetzt müsse alles, was über der regulären Arbeitszeit liege, erfasst werden. „Dafür muss die reguläre Arbeitszeit bekannt sein“, so Weber. „Und wenn eh schon Überstunden festgehalten werden, ist die Erfassung der regulären Arbeitszeit ein denkbar kleiner Sprung.“

Allerdings: Es kann „Spezialfälle“ in einigen Branchen und Führungsebenen geben. Aber auch die sogenannte Vertrauensarbeitszeit bedeute nicht, dass die Arbeitszeit in Betrieben nicht erfasst werde. Sie werde lediglich vom Arbeitgeber nicht kontrolliert.

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