Thursday, 25th April 2024
25 April 2024

Erste Airline stopptZusammenarbeit mit Brunei

Als Reaktion auf die am Mittwoch in Kraft getretenen verschärften Scharia-Gesetze im Sultanat Brunei hat Virgin Australia ihren Mitarbeiter-Reisevertrag mit der nationalen Fluggesellschaft Royal Brunei aufgekündigt. Das berichtet „The Guardian“.

Die Vereinbarung erlaubte Mitarbeitern des australischen Ablegers der Virgin-Air-Group bisher, verbilligte Tickets für Royal-Brunei-Flüge für ihre Urlaubsreisen zu buchen.

Am Donnerstag schickte Australiens zweitgrößte Fluggesellschaft nach Qantas eine E-Mail an seine Mitarbeiter, in der die neuen Scharia-Gesetze erläutert wurden. Die barbarischen Strafen gelten seit Mittwoch auch für Nicht-Muslime und Ausländer, mahnte die Airline.

Mit sofortiger Wirkung beendet

„Angesichts der harten Strafen in Brunei ( … ) wurde der myID-Vertrag (Personalreisen) zwischen Virgin Australia und Royal Brunei mit sofortiger Wirkung beendet“, heißt es in der E-Mail an die Mitarbeiter.

Die gesonderte Vereinbarung, die es Royal Brunei erlaubt, Sitzplätze zu verkaufen, die auf Flügen von Virgin Australia innerhalb Australiens verfügbar sind, bleibt bestehen, so ein Sprecher von Virgin. Ob das Reiseabkommen für Mitarbeiter von Qantas auch aufgekündigt wird, kommentierte Alan Joyce, Chef der Fluggesellschaft bislang nicht.

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Auch Lufthansa hat Verträge mit Brunei

Nach BILD-Informationen unterhält auch die Lufthansa Group seit mehreren Jahrzehnten vertragliche Beziehungen mit dem Sultanat Brunei Darussalam. Der aktuelle Vertrag werde noch mehrere Jahre laufen, dabei ginge es hauptsächlich um technische Dienstleistungen von Lufthansa Technik an zivilen Flugzeugen.

Momentan sind außerdem drei Lufthansa-Piloten „im Rahmen einer 18-monatigen Arbeitnehmerüberlassung“ in Brunei. Flüge nach Brunei bieten die Airlines der Lufthansa Group allerdings nicht an.

Die eingesetzten Lufthansa-Piloten werden laut Sprecher vor der Abreise in den Staat geschult. Es gäbe zudem regelmäßigen Kontakt zu ihnen und der Deutschen Botschaft. Risikoanalysen und -bewertungen und Austausch mit zuständigen Behörden ermöglichten Sicherheitsempfehlungen. Das gelte jedoch auch für andere Länder, darunter auch arabische.

► Das Auswärtige Amt ergänzte am Mittwoch die Reise- und Sicherheitshinweise für den asiatischen Staat. Darin heißt es nun: „Zahlreiche Straftatbestände im bruneiischen Scharia-Recht betreffen auch Nicht-Muslime. Unabhängig von Nationalität oder Religionszugehörigkeit der Person kann seit dem 3. April 2019 ( …) für die im Sharia Penal Code (SPC) benannten Straftatbestände die Todesstrafe durch Steinigung verhängt werden.“

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