Friday, 19th April 2024
19 April 2024

Darf die Sparkasse Extra-Gebühren am Schalter verlangen?

Auch Sparkassen leiden unter der aktuellen Niedrigzinspolitik: Und die Folgen lassen sie mitunter am Kunden aus. Zum Beispiel mit Extra-Gebühren für Schalterabbuchungen. Doch dürfen sie das überhaupt?

Am Dienstag (10 Uhr) verkündet der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe nun sein Urteil zu den umstrittenen Extra-Gebühren von Sparkassen bei Geldabhebungen und -einzahlungen direkt am Schalter!

Der Fall: Ein Mann im schwäbischen Günzburg hatte sich über die Modalitäten bei seiner Sparkasse geärgert. Fürs Abheben und Einzahlen am Schalter in der Bankfiliale muss er extra bezahlen – dieser Service kostet, abhängig vom Kontomodell, zwischen einem und zwei 2 Euro. Nur beim teuersten Girokonto (14,90 Euro/Monat) ist die Leistung inklusive.

Jetzt ließe sich sagen, dass solche Transaktionen am Sparkassen-Geldautomaten für ihn ja kostenlos seien. Doch so können maximal 1500 Euro am Tag abgebucht werden.

Und genau DAS hatte den Kunden geärgert: Er fühlte sich benachteiligt!

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Der verärgerte Mann wandte sich an die Wettbewerbszentrale, die nun vor dem BGH gegen die Sparkasse klagt.

Anwalt Peter Breun-Goerke erklärte, dass es aber nicht nur „um ältere Menschen“ ginge. Schließlich könne das Problem des Mannes alle Sparkassen-Kunden betreffen. Denn dieser habe auf seinem Konto eine größere Summe angesammelt und diese auf einen Schlag abheben wollen. Sieben oder acht Tage hintereinander an den Automaten zu gehen, um die Extra-Gebühr zu sparen, sei für ihn keine Option gewesen.

Der Anwalt: „Es muss eine Möglichkeit geben, an sein Geld zu kommen, ohne dass davon direkt etwas abgezogen wird.“

Wie stehen die Chancen vor Gericht?

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Der BGH hat in den 1990er Jahren entschieden, dass Extra-Gebühren für Schalter-Buchungen zumindest unangemessen sind, wenn es keine kostenfreie Alternative gibt.

Fünf Gratis-Transaktionen im Monat hielten die Richter damals „für erforderlich, aber auch für ausreichend“. Das Oberlandesgericht München sah sich an diese Urteile im aktuellen Rechtsstreit aber nicht mehr gebunden. 2009 hatte sich die Rechtslage geändert.

Was seither gilt, entscheiden jetzt die obersten Zivilrichter. Eine Tendenz hatten sie in der Verhandlung Mitte Mai noch nicht erkennen lassen.

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