Friday, 19th April 2024
19 April 2024

Vereine profitieren von Geldauflagen

Wenn Straftäter zur Kasse gebeten werden, profitiert die Allgemeinheit. Geldauflagen in Millionenhöhe gehen so jedes Jahr an gemeinnützige Einrichtungen in Rheinland-Pfalz. Vielen Vereinen ist die Möglichkeit, so an Geld zu kommen, nicht bekannt.

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Koblenz/Mainz (dpa/lrs) – Muss bei einer Bewährungsstrafe oder bei der Einstellung eines Verfahrens wegen geringer Schuld eine Geldauflage bezahlt werden, geht der Betrag meist an gemeinnützige Einrichtungen und Vereine. Rund 5,3 Millionen Euro sind im vergangenen Jahr in Rheinland-Pfalz so gemeinnützigen Zwecken zugewiesen worden, wie das Justizministerium der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mitteilte.

Insgesamt 5 324 458 Euro sind laut Justizministerium im vergangenen Jahr so Vereinen und Einrichtungen zugeteilt worden. Weitere rund 1,6 Millionen Euro wurden der Staatskasse zugewiesen. Wie viel tatsächlich gezahlt wurde, könne nicht ermittelt werden, sagte der Sprecher des rheinland-pfälzischen Justizministeriums, Christoph Burmeister. Erfahrungsgemäß würde ein Großteil der Geldauflagen auch tatsächlich überwiesen, es könne aber auch vorkommen, dass Angeklagte nicht zahlen oder dass Auflagen nach unten korrigiert werden, etwa wenn Verurteilte ihre Arbeit verlieren.

Bei geringer Schuld haben Staatsanwaltschaften und Gerichte die Möglichkeit, Strafverfahren gegen eine Geldauflage einstellen. Außerdem kann es bei Freiheitsstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt werden, Geldauflagen geben.

Mehr als 500 Vereinen und Einrichtungen in Rheinland-Pfalz wurde so Geld zugewiesen. Die Beträge beginnen im zweistelligen Bereich. So wurden zum Beispiel der Rettungshundestaffel Donnersberg in Wörrstadt (Kreis Alzey-Worms) 50 Euro, der Tierhilfe Ludwigshafen 100 Euro zugewiesen. Überwiegend liegen die Auflagen aber zumindest im Hunderter-, oft im Tausender-Bereich: Die Flüchtlingshilfe Kirchberg im Hunsrück sollte 1200 Euro erhalten, die Lebenshilfe Neustadt 3850 Euro, der Kreisverband Koblenz des Kinderschutzbundes 15 350 Euro.

Am meisten profitierten Vereine, die sich um die Hilfe für Strafgefangene und um deren Wiedereingliederung oder um die Opfer von Verbrechen kümmern: Der Opfer- und Täterhilfe Rheinhessen in Mainz wurden rund 219 000 Euro zugewiesen, dem pfälzischen Verein für soziale Rechtspflege Vorderpfalz rund 508 000 Euro.

Wohin das Geld geht, liegt laut Ministeriumssprecher Burmeister im Ermessen des Richters oder Staatsanwalts. Es komme häufig vor, dass Einrichtungen ausgewählt werden, die thematisch mit dem Vergehen zu tun haben. So kann es etwa vorkommen, dass jemand, der betrunken Auto gefahren ist, an eine Organisation mit dem Schwerpunkt Verkehrssicherheit zahlen muss. Geregelt sei das Verfahren aber nicht.

Vereine können auch selbst bei den Gerichten oder Staatsanwaltschaften auf sich aufmerksam machen. Voraussetzung ist, dass sie als «gemeinnützig» eingestuft sind. Laut Hans-Jürgen Schwarz, dem Präsidenten des Bundesverbandes der Vereine und des Ehrenamts, nutzen Vereine das noch zu selten. «Ich habe den Eindruck, dass die Vereine nicht wissen, dass es diese Möglichkeit gibt», sagte er. Erschwert würden die Zahlungen außerdem durch die Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im vergangenen Jahr. Denn Vereine müssen die personenbezogenen Daten der zur Geldauflage Verdonnerten verarbeiten. Dass bei Straftätern strengere Regeln gelten, mache es noch schwerer. Es sei auf der einen Seite schön, dass Vereine von Zahlungen nach Straftaten profitieren könnten, sagte Schwarz. Auf der anderen Seite verkehre die Bürokratisierung den Nutzen manchmal ins Gegenteil.

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