Sunday, 21st April 2024
21 April 2024

Koblenzer Gericht verurteilt IS-Kämpfer zu mehrjähriger Haft

Die Terrormiliz IS ist für ihre Brutalität weltweit berüchtigt. Ihre syrischen Mitglieder können auch in Deutschland verurteilt werden. Das hat nun ein 28-jähriger Flüchtling in Koblenz erlebt.

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Koblenz (dpa/lrs) – Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat einen Syrer wegen der Teilnahme am Kampf der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Der Vorsitzende Richter Lothar Mille sagte am Freitag, der 28-jährige Syrer habe sich 2014 in seiner Heimat dem IS angeschlossen. Nach einem Scharia-Kurs habe er Zeugen zufolge Gefechte in der syrischen Provinz Hasaka und in der nordirakischen Stadt Mossul unterstützt. Ein Kampf mit der Waffe an vorderster Front sei ihm allerdings nicht nachgewiesen worden.

Nach der Eroberung von Mossul sei der Syrer dort IS-Spitzel gewesen. Er habe laut Zeugen Informationen über «gewisse Leute» gesammelt. Mille erinnerte mit Blick auf den IS an dessen Massaker an der Zivilbevölkerung und dessen Terroranschläge in Europa. Der Vorsitzende Richter bescheinigte dem IS eine «äußerste Brutalität» und «menschenverachtende Gesinnung». Die Terrormiliz wolle einen «Gottesstaat» mit Geltung der Scharia errichten.

Der verurteilte 28-Jährige hatte die Vorwürfe im Prozess bestritten. Er sei von einem Zeugen aus seinem Heimatdorf, einem mit ihm streitenden «Lügner», denunziert worden. Der 28-Jährige war 2015 nach Deutschland geflohen. Zuletzt lebte er in Saarlouis.

Laut dem Vorsitzenden Richter Mille arbeitete der nicht vorbestrafte Syrer in Deutschland schwarz als Bauhelfer. Bei ihm seien dann Messer und Schlagwerkzeuge gefunden worden. Beim Onlinedienst Instagram habe er mit einer Softairpistole posiert. Einmal habe er laut einem Zeugen in Deutschland auch geschrien, Ungläubige müssten getötet werden. Im April 2018 wurde er im Saarland festgenommen. Seitdem saß er in Untersuchungshaft.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Haft gefordert und teilte nach der Hauptverhandlung mit, wohl keine Rechtsmittel einzulegen. Die Verteidigung, die auf Freispruch plädiert hatte, kündigte dagegen Revision an.

Der Prozess hatte im Januar 2019 begonnen. Es gab 27 Verhandlungstage. Die Richter befragten mehr als 30 Zeugen und drei Sachverständige. Die Beteiligung an bestimmten terroristischen Vereinigungen außerhalb der EU wird nach einer entsprechenden Ermächtigung durch das Bundesjustizministerium auch in Deutschland verfolgt. Voraussetzung ist ein Bezug zum Inland wie hier der Aufenthalt des verurteilten Syrers in der Bundesrepublik.

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