Tuesday, 19th March 2024
19 März 2024

Gericht: «Prümer Taliban» bekommt keine Ausbildungsduldung

Jetzt teilen:

Trier/Berlin (dpa/lrs) – Ein einst als vermeintlicher Taliban-Kämpfer angeklagter und später freigesprochener Mann aus Afghanistan hat keinen Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung. Das Verwaltungsgericht Trier wies nach Mitteilung vom Dienstag einen Eilantrag des als «Prümer Taliban» bekannt gewordenen und kürzlich im Berliner Kirchenasyl aufgetauchten Afghanen ab. Der 23-Jährige sei ausreisepflichtig. Eine Duldung für die Zeit einer Ausbildung könne nicht erteilt werden, da der Durchsetzung der Ausreisepflicht Vorrang einzuräumen sei, begründeten die Richter.

Der 23-Jährige hatte laut Gericht bei der zuständigen Ausländerbehörde, der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm, erfolglos eine solche Duldung beantragt. Über den Widerspruch, den er dagegen eingelegt hat, sei noch nicht entschieden worden. Den Eilantrag habe er gestellt, um zu erreichen, dass er Deutschland vorläufig nicht verlassen müsse, hieß es. Jedoch ohne Erfolg.

Die Kreisverwaltung habe bereits mehrere Abschiebungsversuche unternommen und «buche den Mann fortlaufend in Flüge nach Afghanistan ein», teilte das Gericht mit. Dass er bislang noch nicht abgeschoben wurde, liege daran, dass er sich mehrfach – unter anderem auch durch eine Ausreise nach Frankreich – der Abschiebung entzogen habe.

Der Afghane hatte in Prüm in der Eifel gewohnt. Im Januar 2017 kam er in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft hatte ihn unter anderem der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und der Beihilfe zum Mord bezichtigt. Im Prozess vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz widerrief der Mann sein früheres Geständnis und sagte, er habe als angeblicher Taliban-Deserteur leichter Asyl in Deutschland erhalten wollen. Was folgte, war ein Freispruch des OLG. Sein Asylantrag wurde abgelehnt.

By:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert