Thursday, 21st March 2024
21 März 2024

Abschiebungen sorgen in Hessen für Unmut

In Hessen werden „vorrangig“ auch weiterhin Straftäter und Gefährder nach Afghanistan abgeschoben. Ein aktueller Fall sorgt für Wirbel.

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WIESBADEN – Mit Formelkompromissen haben sich CDU und Grüne in ihrem Koalitionsvertrag um ein seit jeher zwischen beiden Parteien höchst strittiges Thema herumlaviert: die Asylpolitik. Und an einer Stelle ist in der Vereinbarung sogar ausdrücklich ein Dissens festgehalten. „Bei der Frage der Einstufung von Staaten als sichere Herkunftsstaaten . . . haben die Koalitionspartner unterschiedliche Auffassungen“, heißt es auf Seite 125 des Koalitionsvertrags. Konkret bedeutet das: Käme ein vom Bundestag bereits beschlossener Gesetzentwurf zur Aufnahme der Maghreb-Staaten Tunesien, Marokko und Algerien sowie Georgiens in die Liste sicherer Herkunftsländer erneut in den Bundesrat, müsste Hessen sich enthalten. Zum Ärger der CDU, die eine Aufnahme der Staaten vehement befürwortet.

Gescheiterte Rückführung eines Straftäters

An anderer Stelle des Vertrags haben die Grünen durchgesetzt, dass Flüchtlinge unabhängig von Herkunftsland und Bleibeperspektive möglichst rasch von den Erstaufnahmeeinrichtungen an die Kommunen verteilt werden. Im Gegenzug wurde auf Wunsch der CDU geregelt, dass Flüchtlinge, die straffällig geworden sind oder dauerhaft die öffentliche Ordnung stören, in den Erstaufnahmen bleiben oder aus den Kommunen dorthin zurückgebracht werden.

Kritik hat die Vereinbarung ausgelöst, dass „vorrangig“ Straftäter und Gefährder auch in Zukunft nach Afghanistan abgeschoben werden können. Erst in dieser Woche waren von München aus 36 Afghanen in ihre Heimat abgeschoben worden, darunter zwei Männer aus Hessen. Die Abschiebung eines mehrfach vorbestraften Straftäters war gescheitert, da die afghanischen Behörden die Aufnahme des 23-Jährigen verweigerten. Sie nannten Zweifel an der afghanischen Identität als Begründung. Der Mann, der unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und besonders schweren räuberischen Diebstahls verurteilt wurde, sitzt mittlerweile wieder in Hessen im nordhessischen Schwalmstadt im Gefängnis. Bei dem anderen Abgeschobenen aus Hessen handelt es sich nach Angaben des Innenministeriums um einen 38-jährigen Afghanen, der wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestraft ist. Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisierte die hessische Abschiebepraxis. Der schwammige Begriff „vorrangig“ führe dazu, dass alle Afghanen, deren Asylantrag abgelehnt worden sei, mit Abschiebung rechnen müssten. Der Verband lehnt auch die Abschiebung von Straftätern nach Afghanistan ab. Das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit gelte ausnahmslos und damit auch für Straftäter. Wer in Deutschland straffällig werde, müsse nach den hier geltenden Gesetzen bestraft werden.

Linke: Permanente Entrechtung von Migranten

Die Linken-Fraktion erneuerte gleichfalls ihre Kritik an den Abschiebungen. Auch Straftäter dürften nach der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht in Länder zurückgewiesen werden, in denen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nicht gewährleistet sei, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer Hermann Schaus. Die schwarz-grüne Landesregierung sollte Menschenrechte verteidigen, anstatt sich auch in der neuen Wahlperiode an der permanenten Entrechtung von Migranten zu beteiligen. Hessen ignoriere die Tatsache, dass die Lage in Afghanistan von Tag zu Tag gefährlicher werde. Erst im Dezember seien bei Anschlägen in Kabul mindestens 43 Menschen getötet worden, sagte Schaus.

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